Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ablehnung Bestrahlungsgeraetdurch Krankenkasse
Meine Krankenkasse hat die Kostenuebernahme fuer ein Bestrahlungsgeraet abgelehnt. Angeblich sei das Gefahrenpotential bei einer Heimbehandlung (Verbrennen der Haut) zu hoch. Bestrahlungen sollten ausschliesslich in der Praxis des behandelnden Arztes durchgefuehrt werden.
<br>
Im uebrigen sei ein Bestrahlungsgeraet kein zugelassenes Hilfsmittel.
<br>
Ich moechte Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen und suche deshalb Psos, die aehnliche Erfahrungen gemacht haben u. vielleicht erfolgreich waren.<br>
Hallo Frank, mein Sohn hat einen Lichtstab verordnet und auch bezahlt bekommen. Der Arzt hat dies damit begründet, dass er zur Schule geht und nicht dreimal wöchentlich zur Bestrahlung zur Praxis kommen kann. Die KK hat dann allerdings von meinem Sohn verlangt mindestens einmal monatlich zur Kontrolle zum Arzt zu gehen. Damit zieht die KK zwar den kürzeren, denn sie muss nun auch noch den Arztbesuch bezahlen, aber mein Sohn hat das Gerät zu Hause. Vielleicht hilft Dir dieses weiter bei Deinem Kampf gegen die KK. Viel Erfolg.
<br>
Gruß Bärbel<img src="http://img.homepagemodules.de/grin.gif">
<br>
Hallo Frank
bin heute zum erstanmal in dem Forum deshalb die verspaetete Antwort. Ich habe von der KK ein komplettes Bestrahlungsgeraet, groesse eines solariums, bezahlt bekommen. die argumentation war recht einfach. Ich konnte aus beruflichen gruenden nicht dreimal die woche zu den Oeffnungszeiten des Krankenhauses vom Arbeitsplatz fernbleiben. Ich habe damit argumentiert das ich ueber kurz oder lang die Arbeitsstelle verlieren wuerde. Dies war zwar nicht ganz whar aber manchmal hilft ne Notluege, oder warum bezahlen wir jeden Monat imense Beitraege an die KK.
Zumindest bin ich nun stolzer Besitzer eines fremdfinanzierten Bestrahlungsgeraetes und muss nicht die aufwendigen Anfahrtszeiten zum naechstliegenden Krankenhaus in Kauf nehmen. Gruss Thiemo
vBulletin® v3.7.2, Copyright ©2000-2008, Jelsoft Enterprises Ltd.