PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Reha - Was tun bei erneuter Ablehnung??


sanni1998
27.04.2005, 14:26
Hallo!
Ich bin 34 Jahre alt und leide seit meinem 7. Lebensjahr an Psoriasis Vulgaris. Seit ca. 10 Jahren hatt ich ziemlich Ruhe - nur ein paar Flecken an den Ellenbogen. Seit ca. 9 Monaten bricht die Pso jedoch wieder extrem stark aus. Der Kopf ist zu 80% befallen, Stellen unter der Brust und im Intimbereich, starker Befall der Ellenbogen und immer mehr Stellen an den Beinen. Im Dezember habe ich daraufhin in Zusammenarbeit mit meinem Hausarzt eine Reha bei der BfA beantragt,ein Attest der Hautärztin und des Orthopäden wurde beigefügt. Innerhalb von 14 Tagen kam die Ablehnung mit der Begründung: Es lägen keine Arbeitsunfähigkeitszeiten vor und somit wäre die Erwerbsfähigkeit nicht gemindert.
Einspruch wurde dann am 24.01.05 eingereicht, beigefügt ein ausführlicher Brief von mir und jede Menge Fotos! AU-Zeiten liegen bei mir nicht vor, da ich Teilzeit arbeite und meine Arbeitstage einteilen kann.
Daraufhin wurde ich zu einem Gutachter (Dermatologen) geschickt, bei dem ich mich am 11.03.05 vorstellte.
Da ich bis heute keine Antwort bekam, habe ich heute morgen bei der BfA angerufen und erhielt die Info, daß das Gutachten vom Gutachter der BfA begutachtet worden wäre (kann ja nur lachhaft sein) und er wahrscheinlich eine Reha ablehnen würde. Die endgültige Entscheidung läge aber bei der Widerspruchsabteilung. Dort wären meine Unterlagen nun.
Hat jemand bereits diese Erfahrungen gemacht und könnte mir ein paar Tips geben, welche Möglichkeiten ich noch habe?? Kann ich sonst auch eine Kur bei der Krankenkasse beantragen? Laut dieser musste ich mich an die BfA wenden!
Danke für jeden Tip!!

Gruß
Sandra

Danila
28.04.2005, 11:11
hallo sandra

du hast da mehrere möglichkeiten...
eine wäre : du gehst ( bei einer ablehnung der bfa) wieder in den widerspruch und klagst vor gericht ( Sozialgericht)
du kannst aber auch mit der ablehnung zu deiner krankenkasse gehen und die kur dann über diese in anspruch nehmen

ich empfehle dir das du das gutachten bei der bfa beantragst einsehen zu können
somit weist du auch gleich was der gutachter dazu sagte ;)
wenn du klug bist mach dir gleich ne kopie !!!

was bei der bfa richtig gut zu ziehen scheint... ruf mal in der bfa an und verlange den Herrn Schmitt von der Geschäftsführung, und mach dem mal dein problem klar
vieleicht kann er ja noch was für dich tun


in diesem sinne
Viel Glück
Jaci

sanni1998
28.04.2005, 17:14
Hallo Jaci!

Vielen Dank für die Informationen. Werde auf jeden Fall weiter kämpfen!! Sobald ich etwas von der BfA erfahre melde ich mich nochmal.

Gruß
Sandra