JB
11.03.2004, 14:47
Hallo zusammen,
zwischen der KV Nordrhein und den gesetzlichen Krankenkassen ist mit Wirkung vom 01.01.2004 eine neue Richtgrößenvereinbarung für Arznei- und Verbandmittel getroffen worden. Mit der Ziffer 9928 ist hierin erstmalig die systemische Psoriasistherapie aufgenommen worden. Damit sind systemische Behandlungsmethoden der Schuppenflechte über diese Ziffer als Praxisbesonderheit zu kennzeichnen und werden bei Richtgrößenprüfungen nicht mehr das Budget des Arztes belasten.
Damit stellt die KV Nordrhein einerseits die Weichen für die Zukunft, indem die neuen, demnächst zu erwartenden Biologicals als Praxisbesonderheit anerkannt sind und den Patienten damit schnellstmöglich zugute kommen können. Andererseits bedeutet es für die heute etablierten Psoriasistherapien, daß nun keinerlei Gründe mehr bestehen, einem Patienten aus Budgetdruck eine effektive Systemtherapie zu verweigern.
Gruß
JB
Link zur KV Nordrhein (http://www.kvno.de/mitglieder/arznmitl/rigr2004/anla_d2004.html)
zwischen der KV Nordrhein und den gesetzlichen Krankenkassen ist mit Wirkung vom 01.01.2004 eine neue Richtgrößenvereinbarung für Arznei- und Verbandmittel getroffen worden. Mit der Ziffer 9928 ist hierin erstmalig die systemische Psoriasistherapie aufgenommen worden. Damit sind systemische Behandlungsmethoden der Schuppenflechte über diese Ziffer als Praxisbesonderheit zu kennzeichnen und werden bei Richtgrößenprüfungen nicht mehr das Budget des Arztes belasten.
Damit stellt die KV Nordrhein einerseits die Weichen für die Zukunft, indem die neuen, demnächst zu erwartenden Biologicals als Praxisbesonderheit anerkannt sind und den Patienten damit schnellstmöglich zugute kommen können. Andererseits bedeutet es für die heute etablierten Psoriasistherapien, daß nun keinerlei Gründe mehr bestehen, einem Patienten aus Budgetdruck eine effektive Systemtherapie zu verweigern.
Gruß
JB
Link zur KV Nordrhein (http://www.kvno.de/mitglieder/arznmitl/rigr2004/anla_d2004.html)